Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) warnt dringend vor dem Betreten der Eisflächen ...
"Wer sich auf's Eis wagt, begibt sich in Lebensgefahr", heißt es beim NLWKN.
Deshalb die klare Ansage: Das Betreten der Eisflächen auf landeseigenen Gewässern ist verboten! Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche auf die Gefahren aufmerksam machen! ...
Für andere Wasserflächen gilt der Grundsatz: Eisflächen dürfen erst betreten werden, wenn das Eis mindestens 13 Zentimeter dick ist. "Und dazu muss es mindestens eine Woche richtig knackig gefroren haben", heißt es beim NLWKN. Unter Brücken und an Randzonen ist das Eis oft besonders dünn und brüchig.
Bei einem verdächtigen Knistern oder Knacken sollte man das Eis sofort verlassen. Droht ein Einbrechen, sollte man sich flach auf die Eisdecke legen und vorsichtig in Bauchlage zum nächsten Ufer robben. "